Vor der Operation – die Abklärungen

Eine Bariatrische Operation sollte durch den Facharzt und den Betroffenen erst dann in Betracht gezogen werden, wenn alle konventionellen Therapien (Umstellung des Essverhaltens mit einer Ernährungsberaterin, medikamentöse Verfahren und Behandlung von Essstörungen durch einen Psychiater / Psychologen) keinen langfristigen Erfolg erbracht haben. Im Weiteren müssen in der Schweiz (ab dem 01.01.2011) folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Kosten der Behandlung durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen werden:

  • BMI ≥ 35 mit Begleiterkrankungen;
  • Übergewicht seit mehr als 5 Jahren;
  • Alter ab 18 Jahre;
  • Konservative Therapien mind. 2 Jahre;
  • Abklärung durch ein Team von Ernährungsberatern, Chirurgen und Psychologen;
  • Verpflichtung des Betroffenen zur lebenslangen Nachsorge und Umstellung des Lebensstils im Bereich Ernährung und Bewegung.

begleiterkrankungen

Begleiterkrankungen bei Fettleibigkeit wie z.B. Diabetes mellitus Typ 2, Unfruchtbarkeit  und Bluthochdruck können nach einem chirurgischen Eingriff und anschliessender Gewichtsreduktion oftmals vermindert oder geheilt werden.